Pflegende Angehörige

Viele Familien übernehmen die Pflege Ihrer Angehörigen selbst und umsorgen diese liebevoll und voller Einsatz. Doch Pflegen ist nicht einfach, oft kann professioneller Rat und Unterstützung die Pflegeperson merklich entlasten. Deshalb bietet die Pflegeversicherung ein breites Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige und übernimmt die Kosten dafür vollständig. Hier möchten wir Sie über unsere Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige informieren:

 

Pflegekurse für pflegende Angehörige

Der DRK Pflegeservice Müggelspree gGmbH bietet Kurse "Hauskrankenpflege in der Familie", die speziell auf Personen zugeschnitten sind, die sich der Pflege von Angehörigen widmen und berücksichtigt dabei nicht nur die Bedürfnisse des zu Pflegenden sondern auch die der Pflegeperson.

Inhalt: Beobachtung von Krankheitsanzeichen, Die Körperhaltung der Pflegenden /rückenschonende Arbeitsweise, Prophylaxen und Körperpflege, Ernährung und Medikamentengabe, Betreuung und Pflege Sterbender

Start: laufend ca. alle 3 Monate, nächster Starttermin ist der 22. Februar 2012

Dauer: 6 Abende jeweils von 17-20 Uhr

Ort: Ausbildungsstelle des DRK Kreisverbandes Müggelspree e.V., Oderbruchstr. 10, 10367 Berlin-Lichtenberg

Kosten: Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für ihre Versicherten vollständig.

Die Fachzeitung "Carekonkret" (Ausgabe vom 15.12.06) und das RBB Gesundheitsmagazin "Quivive" (Ausgabe 23.Mai 07) haben über unseren Pflegekurs berichtet. Die Beiträge haben wir für Sie unter Presseecho hinterlegt.

 

 

Häusliche Schulungen für pflegende Angehörige

Gerne kommen unsere examinierten Krankenschwestern auch direkt zu Ihnen ins Haus und beraten Sie in Ihrer häuslichen Umgebung zu Fragen zur Durchführung der Pflege und dem Gebrauch von Hilfsmitteln. Dabei stehen insbesondere Ihre individuellen Fragen und Probleme im Vordergrund. Die Schulungsdauer umfasst ca. 90-120 Minuten. Es besteht auch die Möglichkeit, diese individuelle Schulung gleich im Anschluss an einen Beratungseinsatz nach §37 SGB XI durchzuführen.

 

Verhinderungspflege

Als pflegender Angehöriger haben Sie die Möglichkeit, sich „vertreten“ zu lassen: Die Pflegekassen übernehmen z.B. bei Krankheit oder Erholungsurlaub der Pflegeperson die Kosten für eine Ersatzpflegekraft für längstens vier Wochen und bis zu einer Höhe von 1.470 € pro Jahr. Die Pflege, die normalerweise der Angehörige übernimmt, kann dann durch eine Sozialstation erbracht werden. Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt hat. Gut zu wissen ist außerdem, dass die Verhinderungspflege über das Jahr hinweg auch „gestückelt“ beantragt werden kann (bspw. jede Woche 1 Tag).

 

Altersgerechte Anpassung der Wohnung

Krankheit oder einfach das Älterwerden machen häufig eine altersgerechte Wohnungsanpassung notwendig. Darunter sind zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Anbringen von Treppenhandläufen, die Installation eines Treppenliftes oder das Entfernen von Türschwellen zu verstehen. Wir beraten Sie gerne direkt in Ihrer Wohnung, welche Maßnahmen für Sie in ihrer individuellen Situation möglich und sinnvoll sind. Die Pflegekassen zahlen unabhängig von der Pflegestufe bis zu 2557€ Zuschuss für jede Anpassungsmaßnahme.

Flyer_ohneTermin.pdf

Anbei haben wir Ihnen eine Übersicht der Entlastungsangebote für pflegende Angehörige zusammengestellt.